Ehrenmitglieder

Reglement zur Ernennung von Ehrenmitgliedern

Die Ernennung wird einmal jährlich im Vorstand bearbeitet und der Generalversammlung vorgeschlagen.

Folgende Tätigkeiten und deren Dauer werden berücksichtigt:

– Mindestens 15 Jahre Leitertätigkeit
– Mindestens 10 Jahre Vorstandstätigkeit
– Herausragende sportliche Leistungen
– Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand

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