Corona Pandemie

Wichtige Covid-19 Regeln

Information der Gemeinde Therwil

Hiermit informiere ich Sie erneut über die ab 06.12.2021 geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der Covid-Situation.

Wir haben Ihnen diverse Antworten zu möglichen Fragen zusammengestellt:

Was gilt bei Aktivitäten im Aussenbereich?
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen (für Veranstaltungen ab 300 Personen jedoch schon – siehe weiter unten).

Was gilt bei Aktivitäten/Anlässen im Innenbereich?
Für alle anwesenden Personen von sportlichen und kulturellen Aktivitäten/Anlässen, die älter als 16 Jahre sind, gilt in / auf unseren Anlagen die Zertifikatspflicht.

Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der Zertifikatspflicht?
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete.

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.

Müssen von Kindern und Jugendlichen, die in einem Innenraum trainieren und jünger sind als 16 Jahre, ebenfalls Kontaktdaten erhoben werden?
Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Hallen und Innenräumen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch die Kontaktdaten von Personen erfasst werden, die jünger sind als 16 Jahre.

Wird bei einer sportlichen und kulturellen Aktivität in einem Innenraum von allen Anwesenden/Teilnehmenden eine Maske getragen, dann müssen die Kontaktdaten von Personen unter 16 Jahren nicht erfasst werden.

Gilt die Ausweitung der Maskenpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen?
Ja, an Orten, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist, gilt die Massnahme für alle, unabhängig vom Immunstatus der Person.

Gilt für Sport-Veranstaltungen im Freien auch eine Zertifikatspflicht?
Ja, ab 300 anwesenden Personen (unabhängig ob Sporttreibende, Zuschauende oder Helfende) gilt auch bei Sport-Veranstaltungen im Freien eine Zertifikatspflicht für sämtliche Anwesende.

Wer ist verantwortlich für die Prüfung der Zertifikats-Gültigkeit?
Die Organisatorin/der Organisator bzw. der oder die Leitende der sportlichen Aktivität.

Existieren Ausnahmen der Zertifikatspflicht für die Sportausübung in öffentlich zugänglichen Innenräumen?
Nein. Die Zertifikatspflicht gilt für alle sportlichen Aktivitäten in öffentlich-zugänglichen Innenräumen und ist unabhängig vom Platzangebot und von der Gruppengrösse.

Können Betreiber von Sportanlagen oder die Organisatoren den Zugang auf 2G (genesen oder geimpft) beschränken? Und was bringt das?
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.

Brauchen alle Helferinnen und Helfer ein Zertifikat? Oder ist eine Mischform möglich; die einen haben ein Zertifikat, die anderen nicht – oder entscheidet der Veranstalter, dass alle Helferinnen und Helfer ein Zertifikat vorweisen müssen?
Es gilt, dass in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben oder an Veranstaltungen, bei denen der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, alle vor Ort tätigen Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen, zwingend ein Zertifikat vorweisen müssen. Dies betrifft insbesondere helfende und sonstige mitwirkende Personen.

Gilt bei gemischten Gruppen mit Personen über und unter 16 Jahren jeweils für die gesamte Gruppe eine Zertifikatspflicht?
Nein. Personen unter 16 Jahren unterliegen der Zertifikatspflicht nicht.

Brauchen Kursleiterinnen und Kursleiter, die für ihre Tätigkeit Räumlichkeiten von Dritten mieten, ein Zertifikat dafür?
Ja.

Kontrolliert das BASPO die Einhaltung der Regelungen im Sport?
Nein. Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Massnahmen obliegt den kantonalen und kommunalen Behörden.

Chorproben:

  • Für alle Singenden ab 16 Jahren ist das Covid Zertifikat obligatorisch.
  • Wenn beim Singen keine Maske getragen wird, ist das Contact Tracing (Erhebung Kontaktdaten) obligatorisch.

Ich danke Ihnen fürs Berücksichtigen und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Jasmin Fraefel
Anlässe/Freizeit 
Gemeinde Therwil